Autofahren ab 15
Leichtkraftfahrzeuge können mit dem Mopedführerschein ab 15 Jahren (je nach Bundesland) gefahren werden.
Ebenfalls berechtigt zum unbegleiteten Fahren eines Leichtkraftfahrzeuges sind PKW-Führerscheininhaber ab dem 17. Lebensjahr.
Zum Beispiel zur Überbrückung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Hierfür bieten wir auch attraktive Mieten an.
Tel.: (0375) 2717790
