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Auszug aus den Förderkriterien laut FAQ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Wann startet die Förderung?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
Was wird gefördert?
- Kauf und Leasing von Neuwagen der Fahrzeugklasse M1
- mit batterieelektrischem Antrieb
- mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender
- mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
Wer kann die Förderung beantragen?
- Privatpersonen
- mit Einkommensgrenze von maximal 80.000 € Haushaltsjahreseinkommen
Wie hoch ist die Förderung?
- Basisförderung 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge.
- Basisförderung 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
- pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro
- plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
- plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
Alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Informationen direkt vom Bundesministerium hier.
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